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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

1.3 Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i. S. § 310 Abs. 1 BGB.

2. Eigentums- und Urheberrechte

Wir behalten uns an allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Kalkulationen, Bedienungsanleitungen, Kataloge, Preislisten, Muster, Materialproben Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben dazu unsere Zustimmung in Textform ausdrücklich erteilt.

3. Preise und Zahlung

3.1 Soweit nicht anders in Textform vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer.

3.2 Sofern nicht anders in Textform vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu zahlen.

3.3 Sollten Umstände erkennbar werden, die unseren Kaufpreisanspruch als gefährdet erscheinen lassen, behalten wir uns die Zahlung oder Teilzahlung des Rechnungsbetrages per Vorauskasse vor dem Warenversand vor.

3.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

3.5 Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.6 Sofern keine anderen Absprachen in Textform vorliegen, bleiben angemessene Preisänderungen auf Grund veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltung

4.1 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, von uns in Textform anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

4.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Annahmeverzug

5.1 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

5.2 Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Verlusts oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6. Gefahrübergang

6.1 Mit der Absendung der Ware an den Käufer, spätestens mit Verlassen unseres Werks geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

6.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang oder der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6.3 Die vorstehenden Gefahrtragungsregelungen gelten auch, wenn die Versendung durch eigene Fahrzeuge und/oder eigenes Personal des Verkäufers erfolgt.

7. Eigentumsvorbehalt, Verpfändung

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn sich der Käufer vertragswidrig verhält.

7.2 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Brand- und Diebstahlgefahr zu versichern.

7.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich in Textform anzuzeigen.

7.4 Wir sind jederzeit berechtigt, uns Aufklärung über den Verbleib unserer Waren geben zu lassen.

7.5 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt; die hierdurch entstehenden Forderungen gelten als bereits mit der Entstehung in der Höhe des Rechnungsbetrages für unsere Lieferungen und Leistungen an uns abgetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

7.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag einschl. USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

7.7 Bei Zahlungsverzug, Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, Eröffnung von Vergleich oder Konkursverfahren, sind wir berechtigt, die Herausgabe aller Waren für die der Eigentumsvorbehalt besteht, vom Käufer zu verlangen und von etwa bestehenden Lieferverträgen zurückzutreten.

8. Gewährleistung und Mängelrüge

8.1 Gewährleistungsrechte des Käufers, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann handelt.

8.2 Mängelansprüche können nur innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nicht für Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels oder auf grobes Verschulden des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen gestützt werden.

8.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Verwendung entgegen unserer gültigen Bedienungsanleitungen entstehen. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an der gekauften Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

8.4 Die Rückgabe von Sonderanfertigungen ist nicht möglich.

9. Haftung

9.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2 Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Fall der schuldhaften Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall wird die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.3 Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Erzeugnis selbst entstanden sind (Folgeschäden), werden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns selbst oder von Seiten unserer Erfüllungsgehilfen.

9.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist davon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Soweit nichts anderes in Textform vereinbart, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz.

10.2 Ist unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten, durch unseren Geschäftssitz bestimmt. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.